Eigenhändig
Es wird die Briefsendung nur an die persönlich genannte Person in der Anschrift adressierte Person ausgehändigt. Dieser muss sich ausweisen können.
Rückschein
Ein Rückschein ist nur in Verbindung mit einem Einschreiben möglich. Dadurch erhält der Absender eine eine Orginal Unterschrift des Empfängers.
Blindensendung
Postsendung mit Schriftstücken in Blindenschrift oder für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen. Diese Sendungen werden von der Post unentgeltlich befördert und müssen mit der Aufschrift "Blindensendung" versehen sein. Ausserdem müssen Blindensendungen zu Prüfzwecken unverschlossen eingeliefert werden.
Nachentgelt
Nachentgeld ist eine Gebühr für unzureichend freigemachte Postsendungen. Diese berechnet sich aus dem fehlenden Leistungentgelt sowie einem zusätzlichen Einziehungsentgelt.
Postzustellungsauftrag
Der Postzustellungsauftrag, PZA abgekürzt, wird für amtliche und behördliche Schriftstücke benutzt. Dafür ist eine formelle Zustellung notwendig, die vom Briefträger beurkundet werden muss
Nachnahme
Der Absender bestimmt den Betrag, den der Empfänger beim Empfang der Sendung zu bezahlen hat. Die Nachnahme bietet für den Empfänger den entscheidenden Vorteil, dass erst mit der Übergabe des Paketes oder des Briefes gezahlt werden muss
Einschreiben
Bei dieser Versandart geht es dem Absender um einen Nachweis des Briefversandes.Der Briefträger übergibt das Einschreiben dem Empfänger und dieser quittiert dies mit seiner Unterschrift.
Postgesetz
Das deutsche Postgesetz wurde am 22. Dezember 1997 verabschiedet. Diese Gesetz hat das Ziel den Verbrauchern den Zugang zu preiswerten und kundengerechten Postdienstleistungen zu eröffnen.
Briefgeheimnis
Das Briefgeheimnis wird in Deutschland durch den Artikel 10 des Grundgesetztes garantiert.